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Dienstag, 14. Januar 2014

Haftung für den Troll ?

Wer haftet bei unbekannten Absendern von Beleidigungen und Verleumdungen ? Dazu fanden wir die im folgende abgedruckte Pressemitteilung. Ihr Reinhard Göddemeyer Beleidigende Kommentare auf Internetseiten führen zu Schadensersatzzahlung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Haftung von Nachrichtenportalen für beleidigende Kommentare – Opfer erhält Schadensersatz – von Rechtsanwalt Ralf Hornemann In einer topaktuellen Entscheidung vom 10.10.2013, AZ. ECHR 294 (2013), hat eine Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eines der größten estnischen Nachrichtenportale zu Recht von der zuständigen Gerichtsbarkeit Estlands zur Zahlung von Schadensersatz an ein Opfer extrem beleidigender Kommentare auf Internetseiten verurteilt wurde. Wer ist der EGMR und wofür ist er zuständig? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 1959 eingerichtet. Mittlerweile erlangte es in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung bei der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten. „Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die 1953 in Kraft trat, ist Maßstab der Überprüfung und Ergebnis eines gemeinsamen Beschlusses der Staaten des Europarates. Die Zuständigkeit des Europarates besteht unter anderem darin, ein Forum für Debatten zur allgemeinen europäischen Entwicklung zu bieten. Seine satzungsmäßige Aufgabe ist die Verwirklichung eines engeren Zusammenschlusses unter seinen Mitgliedern zu fördern, um das gemeinsame Erbe wahren sowie den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu unterstützen und Förderung bereit zu stellen. Was war geschehen? Vor einigen Jahren hatte das estländische Nachrichtenportal Delfi AS über geschäftliche Pläne eines Fährunternehmens berichtet. Daraufhin stellten eine Vielzahl von Nutzern des Portals teilweise extrem beleidigende Kommentare gegen das Fährunternehmen und dessen Eigentümer auf den Kommentarseiten zu diesem Artikel ein. Da, wie in solchen Fällen üblich, die überwiegende Mehrzahl der Kommentare anonym eingestellt wurde, hatte das angegriffene Unternehmen keine Möglichkeit, direkt gegen die Verfasser der Kommentare vorzugehen. Zwar hatte das Nachrichtenportal statuiert, dass die Verfasser von Kommentaren selbst verantwortlich seien und auch einen automatischen Wortfilter eingerichtet, mit dessen Hilfe verschiedene beleidigende Worte automatisch ausgefiltert werden sollten sowie eine Funktion eingerichtet, mit deren Hilfe User den Betreiber auf verbotene Inhalte aufmerksam machten konnten, dennoch aber kam es zur Veröffentlichung einer Vielzahl von beleidigenden und verletzenden Äußerungen. Wie entschied die estnische Justiz? Da das beleidigte Unternehmen den Urhebern der verletzenden Kommentare nicht habhaft werden konnte, nahm es Delfi AS selbst in Anspruch. Die estnische Justiz gab ihm Recht. Das Portal wurde zur Zahlung von Schadensersatz – wenn auch nur in geringer Höhe – verurteilt. Der oberste Gerichtshof Estlands bestätigte die Urteile. Dagegen wandte sich nun das Nachrichtenportal mit seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es begründete die Beschwerde damit, dass die E-Commerce- Richtlinie der EU eine Haftung ausschließe, weil das Portal nur passiver, technischer Bereitstelle und daher nicht für die Kommentare seiner Nutzer verantwortlich sei. Ebenso könne Delfi AS das Recht auf freie Meinungsäußerung für sich beanspruchen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen sah das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt, da auch dieses Recht durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der von beleidigenden und verletzenden Kommentaren Betroffenen eingeschränkt wird. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung in Deutschland Die Europäische Menschenrechtskonvention steht im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes. Somit sind Urteile des EGMR für die deutschen Gerichte eine Auslegungshilfe der Konvention. Eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts ist vorrangig, Entscheidungen deutscher Gerichte, die davon abweichen, müssen ausführlich begründet werden und eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EGMR enthalten. Die Rechtslage in Bezug auf ehrverletzende Äußerungen im Internet ist in Deutschland aber eine andere: Tatsachenbehauptungen sind, sofern sie wahr sind, immer erlaubt. Meinungsäußerungen sind soweit zulässig, bis die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung und Verleumdung überschritten ist. Rechtsanwalt und Experte im Internetrecht Dr. Thomas Schulte, Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner verdeutlicht, dass eine Abwägung im Einzelfall durch die Gerichte, die naturgemäß schwierig sein kann, stattfinden muss. Ein Provider haftet gegenüber dem durch eine Äußerung Verletzten jedoch nur als Störer, das bedeutet, sobald er auf eine ehrverletzende Äußerung hingewiesen wurde, hat er diese gegebenenfalls nach Prüfung von seinem Angebot zu entfernen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten zur Ermöglichung der Rechtsverfolgung besteht aber nicht. Ebenso wenig kann der Verletzte vom Provider Schadensersatz verlangen. Das Internet vergisst nichts, Verbotenes und Negatives bleibt durch digitale Archive, Suchmaschinen und vernetzten Bloggern präsent und das weltweit. Die Hilfe von Experten, damit sich möglicherweise dadurch sehr schnell die Rechtsverletzungen beseitigen lassen ist oftmals unumgänglich. Da wie in diesem Fall bereits erhebliche Nachteile für den Betroffenen entstanden sind, ist die Hinzuziehung einer Reputationshilfe für das Internet neben dem „Reputationsmanagement by law“ unerlässlich, um dauerhafte Schäden für das digitale Image zu verhindern. V.i.S.d.P.: Ralf Hornemann Rechtsanwalt Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030 – 715 206 70 Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Malteserstrasse 170/172 12277 Berlin Email : dr.schulte@dr-schulte.de http://www.dr-schulte.de Tele : (030) 71520670 Fax : (030) 71520678

Montag, 25. Februar 2013

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Pressemitteilung vom 21.02.2013 ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseitenbetreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums-Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen. Über 200 Abmahnungen wegen angeblichen Impressums-Verstößen Das betroffene IT-Unternehmen wurde im August vergangenen Jahres von der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) aus Regenstauf wegen eines angeblichen Impressums-Verstoßes auf der eigenen Facebook-Fanseite abgemahnt. Dabei hatte die Revolutive Systems GmbH zwischen dem 08. und 16. August 2012 über 200 Abmahnungen an IT-Unternehmen in ganz Deutschland verschickt und so die Aufmerksamkeit vieler Medien auf sich gezogen. Trotz zahlreicher Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Revolutive Systems GmbH sprechen, verurteilte das Landgericht Regensburg in einem anderen Verfahren das abgemahnte IT-Unternehmen. Negative Feststellungsklage gibt IT-Unternehmen Recht Im Rahmen einer von Rechtsanwalt Alexander Hufendiek geführten negativen Feststellungsklage entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 im Wege des Versäumnisurteils zugunsten des abgemahnten Unternehmens. Ziel der negativen Feststellungsklage war die Feststellung, dass die ausgesprochene Abmahnung der Revolutive Systems GmbH unzulässig war und auch in materieller Hinsicht der Link zu einer Webseite im Info-Bereich einer Facebook-Fanseite ausreichend ist, um die Anforderung an ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz zu erfüllen. Die Revolutive Systems GmbH muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen. Weitere Information und Materialien finden Sie auf unserer Webseite: http://anka.eu

Samstag, 26. Januar 2013

News


Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga 

Sonntag, 9. September 2012

Reinhard Göddemeyer - Presseschau - Für Sie gelesen


Für Niedersachsen werden Standorte für PV - Mover gesucht.


Solar
Solarenergie

Für  Niedersachsen werden Standorte für  PV - Mover gesucht.

Ein PV-Mover ist eine der Sonne nachgeregelte Solaranlage mit ca. 70 Solarpanelen und einer Leistung von ca. 21 kwp.



Dadurch, dass die stromerzeugenden Photovoltaikmodule durch kleine Steuerungsmotoren immer "mit der Sonne gehen", d.h., daß sie immer im optimalsten Sonnen - Einstrahlungswinkel stehen, haben derartige Anlagen fast 40 % mehr Leistung als "normale" Dachanlagen. Durch die 45 Grad Schrägstellung der Module bleibt im Winter auch kein Schnee liegen, die Anlage nutzt auch die Wintersonne optimal aus.





Der erzeugte Strom kann z.B. von Gewerbebetrieben selbst verbraucht, alternativ aber auch zu den derzeitig geltenden Einspeisungssätzen in das Stromnetz eingespeist werden. Beide Varianten sind finanziell interessant, auch beiden jetzt geringeren Einspeisungsvergütungen, unseren Partnerbanken ist das bekannt, für Interessenten / Bauherren kann daher eine Vollfinanzierung durch deutsche Banken vermittelt werden.

Wir suchen für Dortmund bzw. NRW einen oder auch mehrere Standorte.
Denkbar sind Standorte wie Gewerbeflächen, Brachland, Schulhöfe,Bauernhöfe, landw. Flächen

Verpächtern kann eine interessante Pacht bzw. auch eine Beteiligung geboten werden.

Informationen erhalten Sie vom Vertriebsbeauftragten Herrn Niesmann der Fa. BS Partners.

Kontakt:
info@bspartners.eu
Internet:www.bspartners.eu

Donnerstag, 6. September 2012

Reinhard Göddemeyer Presseschau PV - Für Niedersachsen werden Standorte für PV - Mover gesucht.


Für Niedersachsen werden Standorte für PV - Mover gesucht.


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Für  Niedersachsen werden Standorte für  PV - Mover gesucht.

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Wir suchen für Dortmund bzw. NRW einen oder auch mehrere Standorte.
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Informationen erhalten Sie vom Vertriebsbeauftragten Herrn Niesmann der Fa. BS Partners.

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info@bspartners.eu
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Dienstag, 4. September 2012

Bundesweit werden Standorte für PV - Mover gesucht.


Solar
Solarenergie

Bundesweit werden Standorte für  PV - Mover gesucht.

Ein PV-Mover ist eine der Sonne nachgeregelte Solaranlage mit ca. 70 Solarpanelen und einer Leistung von ca. 21 kwp.



Dadurch, dass die stromerzeugenden Photovoltaikmodule durch kleine Steuerungsmotoren immer "mit der Sonne gehen", d.h., daß sie immer im optimalsten Sonnen - Einstrahlungswinkel stehen, haben derartige Anlagen fast 40 % mehr Leistung als "normale" Dachanlagen. Durch die 45 Grad Schrägstellung der Module bleibt im Winter auch kein Schnee liegen, die Anlage nutzt auch die Wintersonne optimal aus.





Der erzeugte Strom kann z.B. von Gewerbebetrieben selbst verbraucht, alternativ aber auch zu den derzeitig geltenden Einspeisungssätzen in das Stromnetz eingespeist werden. Beide Varianten sind finanziell interessant, auch beiden jetzt geringeren Einspeisungsvergütungen, unseren Partnerbanken ist das bekannt, für Interessenten / Bauherren kann daher eine Vollfinanzierung durch deutsche Banken vermittelt werden.

Wir suchen  mehrere Standorte.
Denkbar sind Standorte wie Gewerbeflächen, Brachland, Schulhöfe,Bauernhöfe, landw. Flächen

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Informationen erhalten Sie vom Vertriebsbeauftragten der Fa. BS Partners.

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Mittwoch, 2. Mai 2012

Reinhard Göddemeyer

Begegnungen mit Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________ Kann es sein, dass wir uns schon einmal begegnet sind? Wann? Wo? Vielleicht bei einer dieser Gelegenheiten ? Im Kindergarten in Dortmund ? In der Grundschule in Dortmund / Ruhrgebiet ? Beim Schwimmenlernen im Freibad Froschloch ? Beim Studium in Dortmund ? Von der Bundeswehr in Höxter ? Beim Besuch des BVB im Dortmunder Stadion ? Beim joggen in der Bolmke ? Auf dem Trödelmarkt im Dortmunder Westfalenpark ? Anlässlich eines Badminton - Turniers in Deutschland, Belgien oder Holland ? Oder Sonntags um 10 irgendwo bei einem Badminton - Ligaspiel ? Beim WDR in Dortmund oder Köln ? Beim Sender Sat 1 oder RTL ? ... oder vielleicht an der Universität Dortmund ? Bei den Deutschen Badminton-Meisterschaften in Mülheim / Ruhr ? Bei einem der vielen Reitturniere der Riders - Tour ? War ich vielleicht Ihr Kollege in irgendeiner Videoproduktion ? Kennen wir uns aus irgendeinem Krankenhaus-Stichwort OP - Live Übertragung ? Von Fortbildungsveranstaltungen im Gesundheitswesen ? Während eines Weihnachts-Sylvester-Urlaubs auf Sylt oder Texel ? In Hamburg beim NDR)? In Nürnberg bei Heumann ? Im “Verein persönlich haftender Unternehmer und Freiberufler, Ausweg e.V.”? Im Verein VDAK e.V. in Recklinghausen ? Im Verein SuB e.V. in Recklinghausen ? Im Verein Antistalkingliga in Dortmund ? Im Verein Durchblick-Schuldnerhilfe in Dortmund ? Im Verein Anti-Doping in Essen ? In einem anderen Verein ? Habe ich Sie vielleicht mal abgemahnt ? In der Schaeper-Stiftung in Hemmingen ? Von irgendeinem Zwangsversteigerungstermin bei Gericht ? Von irgendeinem Wettbewerbsprozess bei einem Landgericht ? Von den Heidelberger Wettbewerbstagen mit Dr.Kisseler ? Von irgendeinem OLG Termin ? Von irgendeinem Testkauf ? Waren Sie vielleicht einer meiner Richter oder Gerichtsvollzieher? Oder war ich vielleicht Ihr Vermieter ? Hatten wir evtl sogar ein Verhältnis miteinander (Berlin, Bielefeld, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Kiel, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart)? Haben Sie ein Kind von mir (weiß ich nicht - glaube es aber auch nicht)? War ich Ihr Chef Osnabrück, Rheine, Hörstel, Dortmund, Bremen, Frankfurt, Hamburg, Nürnberg, Berlin, Zwickau ? Haben wir uns vielleicht beim Konkursrichter getroffen (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg)? Aus einem Schulungsseminar KHK Software nach der Wende in einem der vielen Interconti-Hotels ? Hatte ich Sie zur Feier meines 60. Geburtstags an einem 6. 12. in Recklinghausen eingeladen? Haben Sie vielleicht ein E-Book von mir gelesen ? Haben Sie mich im Fernsehen bei einer Talk-Show gesehen oder im Hörfunk bei einem Interview gehört (ZDF, WDR, BR, Saarländische Rundfunk, RBB, SWR)? ... oder von mir in der Zeitung gelesen ? Habe ich Sie vielleicht gefilmt ? Im Knappschafts-Krankenhaus in Dortmund, oder in Oberhausen ? Im Bergmannsheil in Bochum ? In der Uni-Klinik Münster, Köln-Bonn oder Hamburg oder Frankfurt ? .... oder in der Reha-Klinik in Lüdenscheid ? Haben Sie sich gemeinsam mit mir ehrenamtlich engagiert (Ausweg e.V., Schlaganfall-Hilfe, Blindenverein, Krebsliga ? Sind wir uns im Urlaub begegnet (z. B. in Jugoslawien, Insel Rab, Insel sylt, Insel Juist, Insel Texel, Helgoland, Italien, Niederlande, Nordsee, Österreich, Ostsee, Polen, oder anderswo)? War ich Ihr Fahrer während einer Biker-Oldtimertour ? Von einer Oldtmer Tour ? Von einem der vielen Biker - Treffpunkt in Deutschland ? Vielleicht aus Winterswijk oder Amsterdam ? Wenn Sie sich erinnern - ja, der bin ich!